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AGBs

1. Buchung der Reise

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der The Family Project den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Die Buchung der Reise wird für The Family Project erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer schriftlich bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch The Family Project, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden.

Vermittelt The Family Project Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet The Family Project nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhaltes richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

Angebote von The Family Project werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da The Family Project jedoch bezüglich der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistungen von Dritten abhängig ist, sind auch individuell erstellte Angebote von The Family Project unverbindlich. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird The Family Project dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Hierzu ist The Family Project nicht verpflichtet, wenn die Buchung des Kunden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung von The Family Project in Textform. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung nicht in Textform erfolgt, sind Wünsche aus der Buchungskorrespondenz nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

2. Bezahlung

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, eine Anzahlung von 30% des Reisepreises zzgl. einer ggf. anfallenden Prämie für eine Reiserücktrittsversicherung fällig. Der Zahlungseingang des restlichen Reisepreises hat 30 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig und zahlbar. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang der Zahlung bei The Family Project zugesandt. Bei Kreditkartenzahlung wird eine Transaktionsgebühr i.H.v. 1,5% bis 4,5% berechnet.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot von The Family Project. Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Die Gestaltung des Flugplanes erfolgt durch die beauftragte Fluggesellschaft und staatliche Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. Hieraus lassen sich keine Schadensersatzansprüche gegen The Family Project ableiten. Ebenso verpflichtet sich der Reiseteilnehmer spätestens zwei Tage vor Rückflugdatum bei der lokalen Niederlassung der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Es hat der Preis auf dem persönlichen Angebot Gültigkeit. The Family Project behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse anzupassen. The Family Project ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich über evtl. Änderungen oder Abweichungen zu informieren.

Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% wegen Erhöhung der Beförderungskosten sowie der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für The Family Project verteuert hat. Sollte der Reisepreis sich aus dem Währungsgrund um mehr als 5% erhöhen, entfällt das Recht auf Rücktritt. 

 

Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für The Family Project nicht vorhersehbar waren.

 

5. Rücktritt oder Umbuchung

​Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers werden folgende pauschalen Rücktrittskosten fällig: Bei mehr als 4 Wochen vor Reisebeginn 30%, ab 4 Wochen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.

Bei Rundreisen werden folgende pauschalen Rütrittskosten fällig: Bis zum 71. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis, ab dem 70. Tag oder bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.

Sollte The Family Project durch den jeweiligen Leistungsträger im Einzelfall höhere Kosten entstehen, so ist The Family Project berechtigt, diese mit den entsprechenden Nachweisen an den Kunden weiterzugeben. The Family Project versucht mit den jeweiligen Leistungsträgern die jeweilige Schadenshöhe zu berechnen. Diese wird dann unter Zuschlag einer 10% Bearbeitungsgebühr aus dem Gesamtbetrag an den Reiseteilnehmer weiterberechnet. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form.

Umbuchungen von Termin, Zielort oder Unterkunft sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich der Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Kosten betragen pauschal Euro 100.- pro Person. The Family Project behält sich vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls die Person besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Flugleistungen sind die Umbuchungsgebühren vom Kunden zu tragen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reiseteilnehmer im Reiseprogramm ausgeschriebene Leistungen nicht oder teilweise nicht in Anspruch, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.

7. Aufhebung des Vertrages

Stört der Reiseteilnehmer die Durchführung einer Reise derart, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann The Family Project ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall behält The Family Project den vollen Anspruch auf den Reisepreis. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, so können beide Seiten den Vertrag kündigen. Tritt dieser Fall ein, kann The Family Project für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Evtl. anfallende Mehrkosten zur Rückbeförderung werden von beiden Parteien je zur Hälfte geteilt.

8. Haftung

Wird eine Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Er hat The Family Project umgehend per Fax oder Email den Mangel anzuzeigen. The Family Project kann bei unverhältnismäßig großem Aufwand die Abhilfe verweigern. Leistet The Family Project nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen. Für die Kosten der Abhilfe und die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung durch The Family Project kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, The Family Project über den Mangel umgehend in Kenntnis gesetzt zu haben. Die Frist zur Beseitigung des Mangels bzw. des in Kenntnissetzens entfällt, wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes Interesse geboten ist.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von The Family Project ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wegen Verschulden des Leistungsträgers zustande kam. Tritt The Family Project nur als Vermittler auf, entfällt die Haftung durch The Family Project.

10. Mitwirkungspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist keine Reiseleitung verfügbar, ist die Anzeige gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer zu machen. 

 

11. Anspruchstellung und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Reise müssen innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Ansprüche verjähren nach sechs Monaten.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 

 

The Family Project unterrichtet den Reiseteilnehmer über die ihr bekannten Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltspflicht. Es wird unterstellt, dass der Teilnehmer sich selbst darum bemüht, sich selbst auf entsprechende Vorschriften oder kurzfristige Änderungen einzustellen. Werden o.g. Vorschriften vom Reiseteilnehmer nicht eingehalten, kann The Family Project ihn mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

The Family Project haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde The Family Project mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass The Family Project die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa acht Wochen rechnen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch The Family Project bedingt sind.

Der Kunde hat darauf zu achten, dass der Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Insbesondere wird für Reisen ins Ausland ab dem Jahr 2012 auch für Kinder ab Geburt ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) benötigt.

 

Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als acht Tage und nicht älter als drei Jahre (Pocken) bzw. zehn Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern der Kunde aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehrt. Für entsprechende Informationen kann sich der Kunde an The Family Project richten.

 

13. Zoll- und Devisenvorschriften

 

Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Kunde sollte sich darüber genau informieren und die Vorschriften unbedingt einhalten.

14. Versicherungen​

In den ausgewiesenen Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen mit Ausnahme des Sicherungsscheins nicht enthalten. The Family Project empfiehlt insbesondere den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht-, Auslandskranken- und Reiseunfallversicherungen. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und grundsätzlich mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Ein nachträglicher Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist nach verbindlichem Abschluss des Reisevertrages teilweise nur noch eingeschränkt möglich. 

15. Gültigkeit der Prospektangaben und Hotelbeschreibungen

Da die Drucklegung des Prospektes vor Buchung der Reise erfolgt, können sich angebotene Sportmöglichkeiten geändert haben. Maßgeblich für Termine ist die Buchungsbestätigung. Hotelbeschreibungen erfolgen nach Angaben der Hotels und können sich kurzfristig ändern.

16. Rechtswahl / Gerichtsstand

Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung des Textformzwangs. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und The Family Project unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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